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Nachricht vom 07.07.2025    

CDU kritisiert Bürokratie bei Förderprogramm der Landesregierung

Die CDU-Fraktion im Verbandsgemeinderat Bad Hönningen äußert sich kritisch zum Förderprozess des Programms "Regional.Zukunft.Nachhaltig" der Landesregierung Rheinland-Pfalz. Sie fordert mehr kommunale Selbstverantwortung und weniger bürokratische Hürden.

Bad Hönningen. Die CDU-Fraktion im Verbandsgemeinderat Bad Hönningen hat in einem Schreiben an Ministerpräsident Alexander Schweitzer ihre Bedenken bezüglich des Förderprozesses des Zukunftsprogramms "Regional.Zukunft.Nachhaltig" geäußert. Die Fraktion bemängelt den erheblichen Verwaltungsaufwand und die zeitintensiven Beratungen, die mit der Beantragung der Mittel verbunden sind. Dies stehe im Widerspruch zu den Versprechungen der Landesregierung, die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und großzügige Entscheidungsspielräume für die Kommunen angekündigt hatte.

Am 3. Juli 2025 zitierte die CDU-Fraktionsvorsitzende Regine Flöer im Verbandsgemeinderat aus einer Pressemeldung der Landesregierung, die das Programm als auf Eigenverantwortung der Kommunen setzend beschreibt. Trotz der Herausforderungen sind sich alle Beteiligten einig, dass die freigegebenen Mittel dringend benötigt werden, um Projekte zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse umzusetzen.

Mit Verwunderung reagierte die CDU-Fraktion auch auf die Ankündigung eines weiteren Programms in Höhe von 600 Millionen Euro bis zur Landtagswahl im März 2026. Die Fraktion fragt sich, warum die Landesregierung in der Lage ist, knapp 4 Milliarden Euro in die Haushaltssicherungsrücklage zu schaffen, während sie gleichzeitig die Kommunen in finanzielle Engpässe zwingt und höhere Grundsteuersätze auferlegt. Red

Der geschriebene Brief nachstehend im Wortlaut:
Zukunftsprogramm "Regional.Zukunft.Nachhaltig“

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Schweitzer,

mit dem Landesgesetz zur Ausführung des Regionalen Zukunftsprogramms “Regional.Zukunft.Nachhaltig.” (LGRZN) vom 25.02.2025 werden den antragsberechtigten kommunalen Gebietskörperschaften mit größeren strukturellen Herausforderungen im Haushaltsjahr 2025 einmalig Fördermittel in Höhe von insgesamt bis zu 197 Mio. EUR zur Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse zur Verfügung gestellt. Hiermit sollen die Kommunen bei der Umsetzung von Entwicklungspotenzialen unterstützt sowie im Bemühen um nachhaltiges Handeln gestärkt werden.
Darüber hinaus ist in dem Gesetz sehr detailliert geregelt, für welche investiven und nicht investiven Maßnahmen Fördermittel des Landes aus dem LGRZN zur Verfügung gestellt werden, wer solche Mittel erhalten kann und wie das weitere Verfahren im Einzelnen ausgestaltet ist.

Für die Verbandsgemeinde Bad Hönningen sind Fördermittel in Höhe von rd. 1,99 Mio. EUR vorgesehen. Den verbandsangehörigen Ortsgemeinden wird eine angemessene Beteiligung für entsprechende Maßnahmen sichergestellt (§ 4 Abs. 3 LGRZN).

Seit Wochen bzw. nunmehr seit Monaten beschäftigen sich die ehrenamtlichen Gremien in der VG Bad Hönningen mit den Bestimmungen und Ausführungen dieses Gesetzes und beraten darüber, welche Maßnahmen für die Antragstellung infrage kommen. Die zuständige Mitarbeiterin bei der VG Bad Hönningen, die laut Stellenplan eine Fülle von anderen Verwaltungsaufgaben hat, verbringt ihre Wochenarbeitszeit mit der Koordinierung der Maßnahmen, die ihr aus den verbandsangehörigen Ortsgemeinden gemeldet werden (Maßnahmenübersicht).



Dabei ist zusätzlich noch zu berücksichtigen, welche Maßnahmen bzw. Projekte, welchem Kapitel (Kapitel I, II oder III) zuzuordnen sind. Im Übrigen ist für jede Maßnahme ein Projektdatenblatt beizufügen, in dem auch die voraussichtlichen Gesamtkosten und davon die zuwendungsfähigen Ausgaben enthalten sein müssen, d. h. im Vorfeld müssen für die Maßnahmen mit immensem Zeitaufwand konkrete Angebote eingeholt werden, damit diesbezüglich verlässliche Angaben gemacht werden können.

Darüber hinaus ist auch immer die nach unserer Auffassung viel zu enge Antragsfrist im Auge zu behalten, da den Maßnahmen ja konkrete Beschlussfassungen zugrunde liegen müssen. Der vermeintlich großzügige Planungszeitraum und die vorgeschriebene Beantragungspraxis hat sowohl uns, die ehrenamtlichen Akteure als auch die Verwaltung gleichermaßen zu Getriebenen gemacht und vor große Herausforderungen gestellt, um im Fristrahmen zu agieren. Wir brauchen diese Gelder dringend.

Trauen Sie doch bitte der Verwaltung mit ihren gut ausgebildeten Fachleuten und nicht zuletzt auch uns, den ehrenamtlichen Räten, die sich mit Leidenschaft, örtlichen Detailkenntnissen und viel Zeit für ihre Kommunen einsetzen, zu, die Fördergelder dort einzusetzen, wo es dringend erforderlich ist. Sinnvoll und tatsächlich zielorientiert hätten wir uns gewünscht, dass die Mittel zwar in einem Rahmen, aber dann zur freien Gestaltung für die VG freigegeben worden wären.

Wenn in der Presse vielfach vom Abbau der Bürokratie die Rede ist, und auch die Politik selbst die überbordende Bürokratie beklagt und deren Abbau fordert, liegt es hier an dem Gesetzgeber selbst, gewisse Regularien abzuschaffen und manches einfacher zu gestalten. Aber mit dem vorliegenden Gesetz wird nach unserer Auffassung gerade nicht die Bürokratie abgebaut, sondern eine weitere bürokratische Hürde aufgebaut. Damit wird es den ehrenamtlichen Ratsmitgliedern hier vor Ort noch schwerer gemacht, als es ohnehin schon ist (Stichwort: ausgeglichene Haushalte, kaum noch eigenständige Entscheidungsmöglichkeiten im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung etc.).

Warum ist es dem Land Rheinland-Pfalz - gerade auch vor dem Hintergrund der kleinteiligen Förderlandschaft in RLP- nicht möglich, den Kommunen Mittel zukommen zu lassen und den Gemeinden in eigener Zuständigkeit die Entscheidung zu überlassen, welche Maßnahmen oder Projekte mit dem Geld angegangen werden können. Damit wäre auch ein Stück weit Vertrauen seitens des Landes RLP in die Kommunen gegeben, was mit dem vorliegenden Verfahren nach unserer Meinung so nicht vorhanden ist. Denn die Kommunen wissen am besten, wo vor Ort der “Schuh drückt”.

Das Finanzierungssystem sorgt bei den ehrenamtlichen Ratsmitgliedern für viel Frust und bedarf nach unserer Auffassung einer grundlegenden Reform. Ansonsten wird es für die Zukunft immer schwieriger, noch Mitbürgerinnen und Mitbürger zu finden, die bereit sind, ehrenamtliche Ratsarbeit zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen
CDU-Fraktionsvorstand im Verbandsgemeinderat Bad Hönningen


Lokales: Bad Hönningen & Umgebung
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